Terms and conditions

Überblick

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Personalsuche (für Unternehmen)

 

1. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Rainmaker Society Plattform wird von RainmakerSociety GmbH, Helmholtzstrasse 2-9, 10587 Berlin (nachfolgend „Rainmaker Society“ genannt), betrieben. Die im Rahmen dieser Plattform erbrachten Dienstleistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Informationen:

Betreiberin der Rainmaker Society Plattform und der Website ist RainmakerSociety GmbH (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 226055 B), Helmholtzstrasse 2-9, 10587 Berlin.

Geschäftsführer: Dirk Schuran, Sven Galander

Bei Problemen mit der Website oder der Rainmaker Society Plattform erreichen Sie unseren Kundenservice unter [email protected]. Dafür entstehen Ihnen keine Kosten außer die durch die E-Mail verursachten. Der Kundendienst wird sich normalerweise innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen melden. Sie können ausschließlich auf deutsch und englisch mit dem Kundendienst kommunizieren.

Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung, einzig der Anspruch auf Schadensersatz ist gemäß § 6 beschränkt. Beachten Sie bitte auch die §§ 5, 6 zu diesem Thema.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Wir sind zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren (einschließlich vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, einer Online-Streitbeilegung und einer alternativen Streitbeilegung) nicht bereit und nicht verpflichtet. Sollten Sie eine Beschwerde haben, wenden Sie sich bitte unter [email protected] direkt an uns.

§1 Geltungsbereich

(1)        Der Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen der Nutzer der Rainmaker Society Plattform (nachfolgend „Nutzer“ genannt) wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwaige Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn Rainmaker Society diesen ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.

(2)        Zusätzlich zu diesen AGB gelten die Spielregeln, die Charta der Vielfalt (nur für Kooperationspartner) sowie die Kommerziellen Regeln, die jeweils auf der Website aufgeführt sind.

(3)        Diese AGB werden ausschließlich auf der Website der Rainmaker Society Plattform veröffentlicht. Der Nutzer kann sie in seinen Arbeitsspeicher laden, auf einen dauerhaften Datenträger speichern oder ausdrucken. Ferner sind diese AGB auch bei Rainmaker Society gespeichert.

§2 Leistungsbeschreibung

(1)        Rainmaker Society bringt mit ihrem Netzwerk unterschiedliche Akteure zusammen. Das Geschäftsmodell von Rainmaker Society ist auf eine langfristig erfolgreiche, vertrauensvolle und respektvolle Zusammenarbeit aller Akteure ausgerichtet. Die Society grenzt sich explizit vom „transaktionalen Ansatz“ anderer Dienstleister im Markt ab. Es wird zwischen Mitgliedern und Kooperationspartnern unterschieden:

  • Ein Mitglied sucht eine Festanstellung bzw. Projektbeauftragung durch uns oder einen unserer Kooperationspartner, möchte eine Karriereberatung und -Begleitung erhalten und/oder ein Coaching in Anspruch nehmen
  • Ein Kooperationspartner sucht Person/en (Mitglied oder auch Nicht-Mitglied) für eine zu besetzende Stelle oder Projekt und/oder möchte Coachings für seine Mitarbeiter buchen und/oder bei der Etablierung einer nachhaltigeren, langfristig orientierten Personalplanung beraten werden

 (2)      

Mitglieder:

bei Auswahl des monatlichen Basisbeitrags kann das Mitglied die damit verbundenen Inklusivleistungen kostenlos nutzen. Darüber hinaus kann das Mitglied höhere Beitragsstufen auswählen und die damit in Verbindung stehenden zusätzlichen Leistungen nutzen. Details ergeben sich aus den Kommerziellen Regeln. Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden. Rainmaker Society behält sich vor, eine Aufnahmegebühr zu fordern. Die RainmakerSociety behält sich vor, eine kostenlose Variante mit eingeschränktem Funktionsumfang anzubieten.

Kooperationspartner:

bei Auswahl des monatlichen Basisbeitrags kann der Kooperationspartner die damit verbundenen Inklusivleistungen kostenlos nutzen. Darüber hinaus kann der Kooperationspartner höhere Beitragsstufen auswählen und die damit in Verbindung stehenden zusätzlichen Leistungen nutzen. Details ergeben sich aus den Kommerziellen Regeln. Die Mitgliedschaft kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende jederzeit gekündigt werden; für eine zum Zeitpunkt des Zugangserklärung der Kündigung bereits eingeleitete Vermittlung eines Mitglieds oder eines Nicht-Mitglieds bleibt der Provisionsanspruch von Rainmaker Society bestehen. Rainmaker Society behält sich vor, eine Aufnahmegebühr zu fordern.

(3)        Rainmaker Society behält sich das Recht vor, die Kommerziellen Regeln jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Gleiches gilt für Art und Umfang der Inklusiv- und zusätzlichen Leistungen. Solche Änderungen treten immer mit Wirkung zum ersten eines Monats in Kraft. Rainmaker Society wird solche Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens sechs Wochen ankündigen. Mitglieder und Kooperationspartner haben so die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis mit Rainmaker Society vor Inkrafttreten zu kündigen. Die von Mitgliedern/Kooperationspartnern vor Aussprechen der Kündigung bestellten zusätzlichen Leistungen bleiben von der Kündigung unberührt und werden zu den vereinbarten Bedingungen durchgeführt.

§3 Vertragsschluss

Mitglieder:

Der Vertrag zwischen dem Mitglied und Rainmaker Society kommt zustande, wenn Rainmaker Society das Angebot des Mitglieds annimmt. Das Mitglied gibt das Angebot auf folgende Weise ab: in einem ersten Schritt wird das Mitglied aufgefordert, Vorname, Nachname sowie E-Mail-Adresse anzugeben sowie ein Passwort zu vergeben. Außerdem muss das Mitglied die Geltung der AGB bestätigen. In einem weiteren Schritt füllt das Mitglied weitere Angaben über sich aus. Anschließend verschickt es sein Angebot durch Betätigen des entsprechenden Buttons. Rainmaker Society wird das Angebot eingehend prüfen und behält sich vor, das Mitglied während der Prüfungsphase zu kontaktieren.

Kooperationspartner:

Der Vertrag zwischen dem Kooperationspartner und Rainmaker Society kommt zustande, wenn Rainmaker Society das Angebot des Kooperationspartners annimmt. Der Kooperationspartner gibt das Angebot auf folgende Weise ab: in einem ersten Schritt wird der Kooperationspartner aufgefordert, Unternehmensnamen, Vorname und Nachname sowie E-Mail-Adresse einer Kontaktperson anzugeben. Außerdem muss der Kooperationspartner die Geltung der AGB bestätigen. Anschließend verschickt er sein Angebot durch Betätigen des entsprechenden Buttons. Rainmaker Society wird das Angebot eingehend prüfen und behält sich vor, den Kooperationspartner während der Prüfungsphase zu kontaktieren.

§4 Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Namen, Anschrift und, soweit verfügbar, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse) mittels eindeutiger Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular https://rainmakersociety.de/wp-content/uploads/2021/02/Muster-Widerrufsformular.docx verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterreichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

§5 Rechte bei Mängeln

Rainmaker Society stellt die Nutzung der Website und der Rainmaker Society Plattform in der jeweils vorhandenen Fassung zur Verfügung. Unbeschadet der Ansprüche bei Mängeln der Website oder der Rainmaker Society Plattform hat der Nutzer keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung oder Herbeiführung eines bestimmten Zustands und/oder Funktionsumfangs der Website oder der der Website und der Rainmaker Society Plattform. Ebenso hat der Nutzer keinen Anspruch darauf, dass die Website und/oder die Rainmaker Society Plattform niemals offline gestellt wird, z.B. für Wartungsarbeiten.

§6 Haftung Rainmaker Society

(1)        Rainmaker Society haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Rainmaker Society haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Nutzer vertrauen darf. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rainmaker Society jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach den Sätzen 2-4 beträgt zwei Jahre. Rainmaker Society haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.

(2)        Der vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach auf EUR 10.000, – pro Jahr beschränkt.

(3)        Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Fall der Übernahme einer Garantie durch Rainmaker Society. Die Haftung von Rainmaker Society nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(4)        Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Nutzers wird im Übrigen der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, die auch bei regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen verloren gegangen wären oder die auch bei fehlenden regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(5)        Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Rainmaker Society.

(6)        Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§7 Laufzeit, Kündigung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht in dem konkreten Angebot von Rainmaker Society etwas anderes bestimmt ist.

Der Vertrag kann von beiden Seiten ordentlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich eine befristete Laufzeit vereinbart worden ist.

Das Recht der Parteien zur außerordentlichen fristlosen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.

§8 Vertraulichkeit

(1) Der Vertrag und alle Informationen über das Geschäft und/oder die Tätigkeiten der jeweiligen Partei sowie vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse (insgesamt „vertrauliche Informationen“), die der Nutzer von Rainmaker Society bzw. Rainmaker Society vom Nutzer erhalten hat, werden vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung vertraglicher Pflichten durch Rainmaker Society erforderlich. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Informationen über zu vergebende Projekte oder zu besetzende Stellen. Der Nutzer verpflichtet sich gegenüber Rainmaker Society und Rainmaker Society verpflichtet sich gegenüber dem Nutzer, dass weder sie selbst noch ihre Mitarbeiter oder Vertreter vertrauliche Informationen zu ihrem persönlichen Vorteil benutzen oder vertrauliche Informationen Dritten offenlegen oder zugänglich machen. Dritte sind nicht mit Rainmaker Society verbundene Unternehmen.

(2) Jede Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen gestohlen werden, in die Hände Unbefugter fallen oder Dritten enthüllt werden, in deren Fall die preisgebende Partei der anderen Partei keine schriftliche Genehmigung zur Offenlegung dieser vertraulichen Informationen erteilt hat, und hinsichtlich der Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass sich diese mindestens auf demselben Niveau befinden wie bei den eigenen vertraulichen Informationen der empfangenden Partei. Werden einer Partei Fälle von Offenlegung, Veruntreuung oder missbräuchlicher Verwendung vertraulicher Informationen durch einen Dritten bekannt, dann ist sie verpflichtet, die betroffene Partei unverzüglich und in schriftlicher Form davon in Kenntnis zu setzen. Sollte die betroffene Partei im Zuge dessen rechtliche und/oder gerichtliche Schritte einleiten, erklärt sich die andere Partei einverstanden, die für die erfolgreiche Verfolgung der eingeleiteten rechtlichen und/oder gerichtlichen Schritte erforderliche Unterstützung zu geben.

(3)  Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen:

(a) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich (gewesen) sind, ohne dass dies durch eine Verletzung der vorliegenden Vereinbarung durch eine Partei, ihre Mitarbeiter oder Vertreter zustande gekommen wäre;

(b) die sich – wobei das frühere Datum maßgebend ist – zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Offenlegung durch die preisgebende Partei bereits im Besitz der Partei befanden, was sich durch Akten und Unterlagen der Partei nachweisen lässt und dieser nicht im Zuge einer Verletzung der Vertraulichkeitspflicht zukamen;  

(c) die die Partei, unter Vorlage eines schriftlichen Nachweises, rechtmäßig von einem Dritten erhielt, der uneingeschränkt zur Offenlegung dieser Informationen befugt ist und mit dieser Offenlegung weder gegen die vorliegende noch eine andere Vereinbarung verstoßen hat, oder

(d) die die Partei, unter Vorlage eines schriftlichen Nachweises, selbstständig, ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen und ohne gegen die Vertraulichkeitspflicht zu verstoßen, erarbeitet oder ihre Erarbeitung in Auftrag gegeben hat.

§9 Schlussbestimmungen

(1)        Für diese AGB und alle auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen sowie der Kollisionsregeln des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

(2)        Sofern der Nutzer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland innehat, ist der Sitz von Rainmaker Society Gerichtsstand. Dies gilt auch, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Nutzers im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3)        Der Nutzer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Nutzer kann Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Nutzers gegen Rainmaker Society an Dritte ist ausgeschlossen.

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Personalsuche (für Unternehmen)

§1 Allgemeines

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nicht nur für den konkreten Auftrag, in den sie einbezogen wurden, sondern ebenfalls für alle zukünftigen Aufträge des Kunden zur Personalsuche, wenn Rainmaker Society bei diesen zukünftigen Aufträgen nicht auf andere Bedingungen verweist.
(2) Der Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Etwaige Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn Rainmaker Society diesen ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat.

§2 Vertragsgegenstand

Rainmaker Society vermittelt dem Kunden Arbeitskräfte für eine Anstellung bzw. Projektbeauftragung (nachfolgend „Kandidaten“) nach Maßgabe der Anforderungen des Kunden. Bei Vermittlung durch Rainmaker Society ist der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

§3 Pflichten Rainmaker Society

(1) Nachdem der Kunde seine Anforderungen übermittelt hat, sucht Rainmaker Society nach Kandidaten, die auf die Anforderungen des Kunden passen.
(2) Rainmaker Society wird dem Kunden Kandidaten, die nach deren eigenen Angaben auf die Anforderungen des Kunden passen und Rainmaker Society für geeignet hält, vorschlagen. Rainmaker Society ist berechtigt, unter allen solchen Kandidaten eine Vorauswahl zu treffen und dafür Gespräche mit diesen Kandidaten unter Nennung des Namens / der Firma des Kunden zu führen. Im Anschluss an einen Vorschlag begleitet Rainmaker Society den weiteren Bewerbungsprozess der vorgeschlagenen Kandidaten. Die Verantwortung für den weiteren Bewerbungsprozess liegt beim Kunden.
(3) Rainmaker Society führt die Suche nach eigenem Ermessen unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen (insbesondere Vertraulichkeit) durch.

§4 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde übermittelt Rainmaker Society spätestens bei Vertragsschluss die Anforderungen an den zu suchenden Kandidaten, insbesondere Stellenbeschreibung, geforderte Qualifikationen, Gehaltskorridor, weitere besondere Anforderungen.
(2) Der Kunde stellt Rainmaker Society alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die Rainmaker Society für eine erfolgreiche Suche benötigt.
(3) Der Kunde stellt während der Vertragsdauer einen Ansprechpartner zur Verfügung.
(4) Der Kunde unterrichtet Rainmaker Society unverzüglich über Änderungen des Auftrags. Insbesondere unterrichtet der Kunde Rainmaker Society, falls sich ein von Rainmaker Society vorgestellter Kandidat aus eigenem Antrieb beim Kunden meldet bzw. von einem Dritten dem Kunden vorgestellt wird, und falls der Vermittlungsbedarf entfällt.
(5) Der Kunde unterrichtet Rainmaker Society ebenfalls unverzüglich unter Nennung aller für die Personalsuche und deren Vergütung relevanten Daten, falls es zu einer Festanstellung bzw. Projektbeauftragung eines vermittelten Kandidaten kommt. Zu den relevanten Daten gehören unter anderem Beginn und Dauer der Tätigkeit, die Vergütung unter Berücksichtigung sämtlicher Komponenten sowie das Bestehen einer Probezeit.
(6) Sämtliche Pflichten erbringt der Kunde für Rainmaker Society kostenlos.

§5 Vermittlung, erneute Beauftragung

(1) Ein Kandidat gilt als vermittelt, wenn zwischen ihm und dem Kunden ein Vertrag über eine Anstellung bzw. Projektbeauftragung zustande kommt.
(2) Ein Kandidat gilt als von Rainmaker Society vermittelt, wenn der Kandidat zuerst von Rainmaker Society vorgeschlagen wird und innerhalb von 18 Monaten nach Zugang des Vorschlags ein Vertrag im Sinne des Absatzes 1 zustande kommt, gleich ob der Vertrag für den Suchauftrag oder für eine andere Gelegenheit geschlossen wird. Sollte ein von Rainmaker Society vorgeschlagener Kandidat bereits bekannt sein (z.B. weil er zuvor von Dritten vorgeschlagen wurde oder weil er von dem Kunden bereits in Betracht gezogen wurde), muss der Kunde dies Rainmaker Society unverzüglich mitteilen. Unterlässt der Kunde die Mitteilung, gilt der Kandidat als zuerst von Rainmaker Society vorgeschlagen. Der Kunde ist verpflichtet nachzuweisen, dass ein von Rainmaker Society vorgeschlagener Kandidat bereits bekannt ist.
(3) Wenn der Kunde innerhalb von 18 Monaten nach Vermittlung durch Rainmaker Society erneut einen Vertrag über eine Anstellung bzw. Projektbeauftragung mit dem von Rainmaker Society vermittelten Kandidaten schließt, muss der Kunde dies Rainmaker Society unverzüglich mitteilen. Wird der Vertrag für eine Projektbeauftragung geschlossen, beginnt die Laufzeit der 18 Monate mit Beendigung der Beauftragung. Mit jeder erneuten Anstellung bzw. Projektbeauftragung beginnt die Laufzeit der 18 Monate erneut (bei Projektbeauftragung mit Beendigung der erneuten Beauftragung).
(4) Absätze 1 bis 3 sowie § 2 Satz 2 gelten entsprechend, wenn ein mit dem Kunden unmittelbar oder mittelbar verbundenes Unternehmen (§§ 15ff AktG, § 271 Abs. 1 und 2 HGB) einen Vertrag über eine Anstellung bzw. Projektbeauftragung mit einem von Rainmaker Society zuerst vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von 18 Monaten nach Zugang des Vorschlags schließt. Die in den Absätzen 2 und 3 sowie § 2 Satz 2 genannten Pflichten werden auch in diesem Fall durch den Kunden geschuldet.
(5) Wenn ein vermittelter Kandidat seinerseits dem Kunden weitere Arbeitskräfte und/oder Ressourcen/Dienstleistungen vermittelt (wobei eine Vermittlung im Sinne dieses Absatzes vorliegt, wenn der vermittelte Kandidat den Kunden über die weiteren Arbeitskräfte und/oder Ressourcen/Dienstleistungen in Kenntnis setzt und/oder den Kontakt zu ihnen herstellt), gilt auch diese weitere Arbeitskraft und/oder Ressource/Dienstleistung als durch Rainmaker Society vermittelt.

§6 Laufzeit, Kündigung

(1) Der Vertrag läuft, bis der Kunde Rainmaker Society mitteilt, die gesuchte Arbeitskraft für eine Anstellung bzw. Projektbeauftragung gefunden zu haben bzw. die Suche abgebrochen zu haben.
(2) Jede Partei kann den Vertrag ordentlich mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
eine Partei eine wesentliche Pflicht des Vertrags verletzt und diese Verletzung auch nach Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht behebt. Einer Abmahnung der verletzenden Partei und Fristsetzung bedarf es nicht, wenn dies für die andere Partei unzumutbar ist.
der Kunde mit einem Betrag von mindestens EUR 20.000,00,- seit mindestens 90 Tagen im Verzug ist.
(4) Eine Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen.
(5) Für im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bereits vorgeschlagene Kandidaten gilt § 5 auch nach einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung weiter.

§7 Haftung Rainmaker Society

(1) Rainmaker Society haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Rainmaker Society haftet ferner bei der fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Unter wesentlichen Vertragspflichten sind solche Pflichten zu verstehen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Rainmaker Society jedoch nicht für nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach den Sätzen 2-4 beträgt zwei Jahre. Rainmaker Society haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten.
(2) Der vorhersehbare Schaden ist der Höhe nach pro Kalenderjahr auf die Hälfte der Summe der von Rainmaker Society in diesem Kalenderjahr von dem Kunden erhaltenen Provisionen beschränkt.
(3) Vorstehende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder im Fall der Übernahme einer Garantie durch Rainmaker Society. Die Haftung von Rainmaker Society nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Die Haftung für die Wiederherstellung von Daten des Kunden wird im Übrigen der Höhe nach auf die Kosten beschränkt, die notwendig sind, um die Daten wieder herzustellen, die auch bei regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen verloren gegangen wären oder die auch bei fehlenden regelmäßigen und angemessenen Datensicherungsmaßnahmen in sonstiger Weise aus maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
(5) Vorstehende Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Rainmaker Society.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

§8 Vertraulichkeit

(1) Der Vertrag und alle Informationen über das Geschäft und/oder die Tätigkeiten der jeweiligen Partei sowie vertrauliche Informationen und Betriebsgeheimnisse (insgesamt „vertrauliche Informationen“), die der Kunde von Rainmaker Society bzw. Rainmaker Society vom Kunden erhalten hat, werden vertraulich behandelt und dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es sei denn dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder zur Erfüllung vertraglicher Pflichten durch Rainmaker Society erforderlich. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Informationen über zu vergebende Projekte oder zu besetzende Stellen. Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Rainmaker Society und Rainmaker Society verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, dass weder sie selbst noch ihre Mitarbeiter oder Vertreter vertrauliche Informationen zu ihrem persönlichen Vorteil nutzen oder vertrauliche Informationen Dritten offenlegen oder zugänglich machen. Dritte sind nicht mit Rainmaker Society verbundene Unternehmen.
(2) Jede Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um zu verhindern, dass vertrauliche Informationen gestohlen werden, in die Hände Unbefugter fallen oder Dritten enthüllt werden, in deren Fall die preisgebende Partei der anderen Partei keine schriftliche Genehmigung zur Offenlegung dieser vertraulichen Informationen erteilt hat, und hinsichtlich der Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit der vertraulichen Informationen unbedingt dafür Sorge zu tragen, dass sich diese mindestens auf demselben Niveau befinden wie bei den eigenen vertraulichen Informationen der empfangenden Partei. Werden einer Partei Fälle von Offenlegung, Veruntreuung oder missbräuchlicher Verwendung vertraulicher Informationen durch einen Dritten bekannt, dann ist sie verpflichtet, die betroffene Partei unverzüglich und in schriftlicher Form davon in Kenntnis zu setzen. Sollte die betroffene Partei im Zuge dessen rechtliche und/oder gerichtliche Schritte einleiten, erklärt sich die andere Partei einverstanden, die für die erfolgreiche Verfolgung der eingeleiteten rechtlichen und/oder gerichtlichen Schritte erforderliche Unterstützung zu geben.
(3) Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen:
(a) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich (gewesen) sind, ohne dass dies durch eine Verletzung der vorliegenden Vereinbarung durch eine Partei, ihre Mitarbeiter oder Vertreter zustande gekommen wäre;
(b) die sich – wobei das frühere Datum maßgebend ist – zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder der Offenlegung durch die preisgebende Partei bereits im Besitz der Partei befanden, was sich durch Akten und Unterlagen der Partei nachweisen lässt und dieser nicht im Zuge einer Verletzung der Vertraulichkeitspflicht zukamen;
(c) die die Partei, unter Vorlage eines schriftlichen Nachweises, rechtmäßig von einem Dritten erhielt, der uneingeschränkt zur Offenlegung dieser Informationen befugt ist und mit dieser Offenlegung weder gegen die vorliegende noch eine andere Vereinbarung verstoßen hat, oder
(d) die die Partei, unter Vorlage eines schriftlichen Nachweises, selbstständig, ohne Rückgriff auf vertrauliche Informationen und ohne gegen die Vertraulichkeitspflicht zu verstoßen, erarbeitet oder ihre Erarbeitung in Auftrag gegeben hat.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Für diese AGB und alle auf Basis dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts über den Kauf beweglicher Sachen sowie der Kollisionsregeln des deutschen internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesen AGB und/oder einem Auftrag zur Personalsuche ist der Sitz von Rainmaker Society Gerichtsstand.
(3) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde kann Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegen Rainmaker Society an Dritte ist ausgeschlossen.